Wegfall einer Fahrspur bei der Staatsgalerie

Neue Erfahrungen auf der B14 im Rahmen der Aktion „1.000 Stühle“ des „Aufbruch Stuttgart e.V.“ am 8. Juli 2018.

Bereits 2 Jahre nach dem Ausbau der B14 und dem fragwürdigen Durchbruch von Passagen durch die Flügel der Alten Staatsgalerie fordert der Ministerrat 1974 – und erneut 1977 – den „Wegfall einer Fahrspur“ und die Erweiterung des Vorfelds des Museums. Dies geschieht jeweils im Kontext der Auslobung für eine „Erweiterung der Staatsgalerie“, also des Projekts, das – ab 1977 realisiert – heute als „Neue Staatsgalerie“ weltbekannt ist.

Das ist nachvollziehbar. Die Hinzunahme eines nach wie vor notwendigen „Vorfelds“ in der Breite von zumindest einer Fahrspur hätte einem positiven Votum der Jury mit Sicherheit im Weg gestanden. Das erforderliche, auf jeden Fall langwierige Zusammenwirken von Stadt, Land und Bund bei einem Eingriff in die B14 hätte das Erweiterungsbau-Projekt verzögert, wenn nicht vereitelt.

Der „Wegfall einer Fahrspur“ hätte eine Verbreiterung des heutigen 2 m breiten, aber nicht benutzbaren Gehwegstreifens vor den beiden Museumsflügeln um mindestens gut 3 m bedeutet und ein „Vorfeld“ von etwas mehr als 5 m ergeben. Das wäre nicht viel, aber zur Not ausreichend gewesen.

Es ist zu hoffen, dass im Zuge des anstehenden Rückbaus der B14 ein solches – möglichst noch breiteres – Vorfeld entsteht und dann auch wieder die Passagen durch die Museumsflügel nach jetzt 46 Jahren geschlossen werden.

Entspanntes Sitzen inmitten der B14 im Rahmen der Aktion „1.000 Stühle“ des „Aufbruch Stuttgart e.V.“ am 8. Juli 2018